Warn- und Hinweisschilder Videoüberwachung DSGVO konform

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Wissenswertes über:

Warn- und Hinweisschilder Videoüberwachung DSGVO konform

Videoüberwachung Schilder / Hinweisschilder DSGVO-konform

Sie benötigen eine Beschilderung zur Videoüberwachung? Wir bedrucken Schilder zum Thema Kameraüberwachung nach aktuellen Datenschutz-Normen.

Am 25.05.2018 traten die DSGVO und das neue Bundesdatenschutzgesetz in Deutschland in Kraft. Für Unternehmen und für die Videoüberwachung im privaten Bereich gilt es, die Vorgaben der neuen Gesetze zu beachten. Sicher haben auch Sie bereits im Vorbeigehen an Grundstücken den Passus " Dieses Objekt wird videoüberwacht" im Schild gesehen oder z.B. ein Schild mit "Gelände wird videoüberwacht". Eine Videoüberwachung ohne Hinweisschild ist heute kaum noch möglich. Wir erklären, was Sie für das Schild zur Videoüberwachung beachten müssen:

Eine Videoüberwachung am Privatgrundstück (mit Hinweisschild oder ohne) ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die private Videoüberwachung muss die neuen Gesetze nur dann nicht beachten, wenn die Überwachungskamera das Privatgrundstück ausschließlich filmt. Damit gemeint ist aber tatsächlich nur der rein familiäre Privatbereich. In dem Falle wäre ein z.B. ein Schild mit "videoüberwachter Bereich" überflüssig.

Problematisch wird es dann, wenn Sie die Überwachungskamera Outdoor anbringen. In der Regel kommen Sie dann um ein Hinweisschild zur Videoüberwachung nicht herum. Erfolgt die Kameraüberwachung am Haus durch Montage einer Außenkamera und zeigt das Kamerabild teilweise öffentliche Bereiche, wie Bushaltestellen oder öffentliche Gehwege, dann betrifft die Videoüberwachung nicht nur das Privatgrundstück. Jedes Mal, wenn die Kamera auch Dritte aufnimmt, z.B. weil diese an Ihrem Haus vorbeigehen, verarbeiten Sie personenbezogene Daten im Sinne des BDSG.

Die Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume richtet sich nach § 4 BDSG. Sie ist zulässig zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen, zur Wahrnehmung des Hausrechts oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke. Ein berechtigtes Interesse ist z.B. Eigentumsschutz. Gerade in ländlichen Gegenden, in denen zu den typischen Einbruchszeiten keinerlei Zeugen vorbeigehen, greifen Eigentümer zur Videoüberwachung. Ein Warnschild ist für diese meist unerlässlich.

Die Überwachung muss laut Gesetz für die genannten Zwecke erforderlich sein und die Interessen der Betroffenen (z.B. das Recht am eigenen Bild) dürfen nicht überwiegen. § 4 Abs. 2 BDSG fordert eine Kenntlichmachung des Umstands der Beobachtung (z.B. durch ein Hinweisschild zur Kameraüberwachung). Vorbeigehende müssen auf den ersten Blick erkennen können: Dieses Grundstück wird videoüberwacht. Aber Schild ist nicht gleich Schild. Eine BDSG-konformes Schild zur Videoüberwachung muss die verantwortliche Stelle kennzeichnen.

Name und die Adresse des Hausrechtsinhabers sollten daher enthalten sein. Signworks druckt deshalb auch Ihr Schild für die Videoüberwachung nach DIN 33450. Die DIN-Norm sieht als Musterschild entsprechend § 4 Abs. 2 BSDG ein blaues Schild mit aufgedruckter Kamera vor. Die Kamera auf dem Schild selbst ist weiß. Zu empfehlen ist neben dieser visuellen Darstellung auch ein beispielsweise darunter geschriebener Passus auf dem Warnschild: " Achtung Videoüberwachung! " Aber auch andere Textvariationen sind möglich, z.B. " Dieser Bereich wird videoüberwacht!". Sie sehen schon: An einen exakten Wortlaut sind sie nicht gebunden. Auch die Aufschrift " Dieses Gelände wird videoüberwacht" im Schild ist möglich und zulässig.

Das Schild zur Kameraüberwachung sollte sehr gut lesbar sein. Außerdem müssen Sie die betroffenen Personen zum frühestmöglichen Zeitpunkt über die Kameraüberwachung informieren. Diese sollten die Information am besten auf Augenhöhe erkennen können. Schilder zur Videoüberwachung befestigen Sie daher möglichst im Eingangsbereich oder an der Grundstücksgrenze. Selbstverständlich genügt auch ein Aufkleber, z.B. mit "Dieser Bereich wird videoüberwacht." Beachten Sie aber: Es ist irrelevant, welche Aufkleber oder Schilder Sie für die Videoüberwachung kaufen, wenn die private Videoüberwachung am Haus oder im Unternehmen rechtlich unzulässig ist.

Haben Sie schon ein Warnschild für die Videoüberwachung? Signworks bietet Ihnen Schilder für die Überwachungskamera auf Ihrem Grundstück, die hochwertig und langlebig sind. Dank unseres leistungsstarken Maschinenparks können Sie auf schnellstem Wege Ihr Schild bei uns drucken lassen. Egal, ob zur Kameraüberwachung auf Ihrem Privatgrundstück oder ob Sie als Unternehmer für Ihre Überwachungskamera ein Schild benötigen: Bei uns finden Sie, was Sie brauchen. Denken Sie daran: Ohne einen Hinweis, wie " Dieser Bereich wird videoüberwacht " im Schild oder " Achtung Videoüberwachung ! " verstoßen Sie gegen § 4 Abs. 2 des neuen BDSG.

Bei uns erhalten Sie Hinweisschilder und Warnschilder zu den folgenden Themen im Bereich Videoüberwachung:

  • "Dieser Bereich wird videoüberwacht"
  • "Dieses Gelände wird videoüberwacht"
  • "Dieses Objekt wird videoüberwacht"
  • "Achtung Videoüberwachung"
  • "Videoüberwachter Bereich"

Unsere Warnschilder und Beschilderung zur Videoüberwachung erhalten Sie auch nach DIN 33450.

Egal ob es um ein Hinweisschild für die Videoüberwachung von Privatgrundstücken geht, nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn Sie Ihre Kamera Datenschutz-konform anbringen möchten!